2.1.2 Der Träger zeigt eine gewalttätige Haltung oder ruft öffentlich zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufgrund von Geburt, Rasse, Geschlecht, Religion, Meinung, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder einem anderen sozialen oder persönlichen Zustand oder Umstand auf, und insbesondere der Träger, der sich aggressiv verhält oder Unruhe außerhalb oder am Eingang verursacht, derjenige, der Waffen oder Gegenstände trägt, die als solche verwendet werden können, und derjenige, der Kleidung, Gegenstände oder Symbole trägt, die zu Gewalt aufstacheln oder eine Befürwortung von Aktivitäten darstellen, die im Widerspruch zu den Grundsätzen stehen im Gesetz und in der Verfassung anerkannte Rechte.
2.1.3 Der Träger weist Symptome einer Vergiftung oder des Konsums oder Konsums von Drogen oder Betäubungsmitteln auf.
2.1.4 Die Ausübung des Zulassungsrechts führt in keinem Fall dazu, dass dem Inhaber der Zugang aus Gründen der Geburt, der Rasse, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder aus anderen persönlichen oder sozialen Gründen verweigert wird Zustand.
2.1.5 Beim Betreten des Veranstaltungsortes kann die Öffentlichkeit gemäß dem Gesetz einer Durchsuchung unterzogen werden. Das Betreten von Gegenständen, die von der Organisation als gefährlich eingestuft werden könnten oder aufgrund der geltenden Vorschriften verboten sind, ist nicht gestattet.
2.1.6 Die Organisation kann den Zutritt verweigern oder den Ticketinhaber aus dem Gelände verweisen, wenn er den Anweisungen des Personals der Organisation nicht nachkommt, sowie wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass eine Risiko- oder Gefahrensituation entsteht des Trägers selbst oder anderer Erfüllungsgehilfen oder für Zustände offensichtlicher oder potenzieller Vergiftung, wobei der Träger in jedem Fall persönlich für sein eigenes Handeln und Unterlassen verantwortlich ist, das zu Verletzungen Dritter oder Sachschäden führt.
3. Bargeldloses Armband
3.1 Der Zutritt zum Veranstaltungsort sowie der Kauf von Getränken, Speisen oder Gegenständen innerhalb des Veranstaltungsortes erfolgt ausschließlich mit dem bargeldlosen Armband. Das bei Tickety.es gekaufte Ticket im PDF-Format wird bei Ankunft an der Kasse in jedem Fall gegen ein bargeldloses Armband eingetauscht. Phe-Festival, installiert auf der Promenade des Hafens von Puerto de la Cruz, in den dafür vorgesehenen Positionen und Zeiten.
3.2 Bitte beachten Sie, dass das bargeldlose Armband zur einmaligen Verwendung bestimmt und nicht übertragbar ist und auch beim Betreten und Verlassen des Geländes obligatorisch ist. Da es sich um die einzige Zahlungsmöglichkeit innerhalb der Räumlichkeiten handelt, muss es in einwandfreiem Zustand sein. Stellen Sie sicher, dass es nicht kaputt geht und verlieren Sie es nicht.
3.3 Die Guthabenaufladung des bargeldlosen Armbandes sowie die Guthabenabfrage können über durchgeführt werden online oder das Personal an den Ladestationen auf dem Gelände um Hilfe bitten. Online ist nur Kartenzahlung möglich. An den Ladestationen ist die Zahlung mit Karte oder Bargeld möglich.