Der Zutritt zum Gelände mit professionellen Kameras ist untersagt. Als professionell gilt jede große Kamera oder eine mit abnehmbarem Objektiv.
Der Zutritt zum Veranstaltungsort mit einer Kamera ist nur den von der Organisation ausdrücklich genehmigten Fällen gestattet, insbesondere zu den für Fotografen vorgesehenen Bereichen müssen sie über eine Presseakkreditierung verfügen;
Alle Bild- und geistigen Eigentumsrechte, die sich aus Feierlichkeiten oder künstlerischen Darbietungen im Veranstaltungsort ergeben, bleiben vorbehalten.